Mit Bezug auf den Ausgangs- bzw. Referenzwert wird die tatsächlich erreichte Reduktion an CO2-Emissionen ermittelt.
Auf Basis der vom Umweltbundesamt (UBA) angesetzten Preise soll dann an die jeweilige Schule im Sinne des Fifty/Fifty-Prinzips die Hälfte der eingesparten Kosten rückvergütet werden.