Internet-Recherchen mittels Suchmaschinen (google.de):
Folgende Institutionen bieten auf ihren Internetseiten Material: Umweltbundesamt, Lärmkontor Hamburg. Material zu Hamburg findet sich inbesondere unter: www.hamburg.de
http://hamburg.de
http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/einleitung.htm
http://www.laermkontor.de
Rechercheergebnisse zum Thema Lärm:
Immissionsgrenz- und Richtwerte für Lärmschutz an Verkehrswegen
[Kursbuch Umwelt, Ziele für ein zukunftsfähiges Hamburg, Ein Fachprogramm der Umweltbehörde Hamburg, Februar 2001]
| Vorsorgewert* Tag [dB(A)] | Vorsorgewert* Nacht [dB(A)] | Sanierungswert** Tag [dB(A)] | Sanierungswert Nacht** [dB(A)] | |
| Krankenhaus-/ Klinikgebiete und Ähnliches | 57 | 47 | 70 | 60 |
| Wohngebiete | 59 | 49 | 70 | 60 |
| Mischgebiete | 64 | 54 | 72 | 62 |
| Gewerbegebiete | 69 | 59 | 75 | 6 |
* Für neue oder wesentlich geänderte Straßen- und Schienenwege ** Für bestehende Straßen und Schienen des Bundes
Wirkungen von Lärm auf den Menschen
[Umweltbundesamt, Umweltmedizinischer Informationsdienst]
| Schallpegel am Immissionsort | Wirkung |
| ab 35 dB(A) | Schlafstörungen |
| ab 50 dB(A) | Konzentrations-,Lern- und Kommunikationsstörungen |
| ab 65 dB(A) | Risikoerhöhung für Herz-/Kreislauf-Erkrankungen |
| ab 85 dB(A) | Gehörschädigungen bei längerer Einwirku |
In den Quellen wird darauf hingewiesen, dass Lärmwirkungen auch auftreten, wenn der Lärm nicht als störend bzw. nicht bewußt wahrgenommen wird. Eine Gewöhnung an Lärm findet nicht statt, er wird nur nicht mehr bewußt wahrgenommen. Lärm wird von unterschiedlichen Personen und zu unterschiedlichen Tageszeiten verschieden wahrgenommen. Es gibt Menschen, die besonders vor Lärm zu schützen sind, dazu gehören Schwangere, Kinder und Kranke. Unsere subjektive Bewertung der Lärmsituation stimmt nicht mit der Bewertung durch die Behörden überein. Nach den Tabellen treten an fast allen Meßstellen Beeinträchtigungen durch Lärm auf. An der Barmbecker Straße ist der Lärm besorgniserregend.
Nach längeren Diskussionen in unserer AG kommen wir zum dem Ergebnis, dass die zulässigen Grenzwerte akzeptabel sind und ausreichend Schutz bieten. Es kommt jedoch darauf an, die Einhaltung der Grenzwerte tatsächlich durchzusetzen.
Unsere Bewertungen: neutral.