Die Anzahl und Anteile an Unzerschnittenen Verkehrsarmen Räumen (UZV-Räume) an der Landesfläche sind ein wichtiger Indikator für den Grad der Flächenzerschneidung. Unter UZV-Räumen versteht man Räume mit mindestens 100 Quadratkilometer Fläche, die a) nicht von Bahnstrecken und b) nicht von Straßen mit mehr als durchschnittlich 1000 Kfz pro Tag zerschnitten werden und c) die nicht hauptsächlich Gewässer beinhalten.